Abrechnung

ABRECHENBAR

Die telemedizinische Nachsorge des Emblem ist abrechenbar über die Gebührenordnungsposition (GOP) 13574, die Funktionskontrolle in der Praxis über die GOP 13573.1.

Mögliches Nachsorgeschema eines S-ICD bei ergänzender Anwendung der Fernüberwachung mit LATITUDE™ NXT
Nachsorgeschema
Ob, welche und wie viele Audienz-Nachsorgetermine des Patienten durch eine Fernabfrage ersetzt werdenkönnen, muss der nachsorgende Arzt individuell entscheiden. Das dargestellte Nachsorgeschema ist beispielhafterNatur und kein allgemeingültiges Modell.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 13574 setzt im Krankheitsfall mindestens eine Funktionsanalysegemäß der Gebührenordnungsposition 13573 – möglichst in der Arztpraxis des telemedizinisch überwachendenVertragsarztes – voraus (kbv.de, Oktober 2018). Für pädiatrische Patienten gilt eine separate GOP.Alle hier aufgeführten Angaben zur Abrechnung dienen lediglich der groben Orientierung und sind nichtvollumfänglich. Einzelheiten zum EBM Katalog sowie Bedingungen und Voraussetzungen für eine Abrechnung
Die S-ICD Implantation ist abrechenbar wie ein Dreikammer-Defibrillatorsystem über DRG F01C.
Zurück zum Anfang